Berufskraftfahrer Ausbildung

Neueinsteiger

Alle Neueinsteiger in den Fahrberuf im Güterkraft- und Personenverkehr die gewerblich fahren und mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C/CE, C1/C1E ( erworben ab dem 10.09.2009 ) und D/DE, D1/D1E
( erworben nach dem 10.09.2008 ) unterwegs sind, sind per Gesetz verpflichtet folgende Qualifizierungen zu absolvieren:

  • Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation ( beide mit IHK - Prüfung )
  • Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen


Möglichkeiten für den Nachweis der Grundqualifikation

Grundqualifikation

  • Eine 7,5 stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht
  • Prüfung vor der IHK ( keine Schulung erforderlich )
  • Fahrerlaubnis ist Voraussetzung

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Eine 1,5 stündige theoretische Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrgangs in unserer Fachschule
  • Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung
  • Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden