Führerscheinklassen
Übersicht: Welche Führerscheinklassen gibt es, welche Voraussetzungen, Unterlagen und Nachweise müssen dafür erbracht werden, wie viele Pflichtstunden sind für den jeweiligen Führerschein vorgeschrieben, welche Fahrzeuge dürfen mit welcher Klasse gefahren werden?
Übersicht der Füherscheinklassen | |||
Klasse | Was darf ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
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PKW-Klassen BF17, B, BE | |||
B |
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Mindestalter: 17 (18) Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: L, AM, Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung |
BE |
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. |
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Mindestalter: 17 (18) Vorbesitz: B Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung |
Motorradklassen A, A2, A1, AM, Mofa | |||
Mofa |
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Mindestalter: 15 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung |
AM |
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
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Mindestalter: 15 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
A1 |
LEICHTKRAFTRÄDER
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2)gefahren werden. |
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Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klasse: AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
A2 |
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
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Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
A unbeschränkt |
SCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad
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Mindestalter: 24 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
ab Klasse AM) | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge / MICROCARS
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Mindestalter: 15 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
Lkw-Klassen C,C1, CE, C1E | |||
C1 |
LEICHTERE LKW Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) auch mit |
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Mindestalter: 18 (21) Vorbesitz: B Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
C1E |
LEICHTERE LASTZÜGE Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und |
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Mindestalter: 18 (21) Vorbesitz: C1 Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung |
C |
SCHWERERE LKW Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit |
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Mindestalter: 18 (21) Vorbesitz: B Eingeschlossene Klasse: C1 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
CE |
SCHWERERE LASTZÜGE Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und |
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Mindestalter: 18 (21) Vorbesitz: C Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
Klassen L, T | |||
L |
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Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: - Ausbildung: Theorie Prüfung: Theorieprüfung |
T |
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Mindestalter: 16 (18) |
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.