Führerscheinklassen

Übersicht: Welche Führerscheinklassen gibt es, welche Voraussetzungen, Unterlagen und Nachweise müssen dafür erbracht werden, wie viele Pflichtstunden sind für den jeweiligen Führerschein vorgeschrieben, welche Fahrzeuge dürfen mit welcher Klasse gefahren werden?

Übersicht der Füherscheinklassen
Klasse Was darf ich mit der Klasse fahren?

Unterlagen und Nachweise die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

  • Mindesalter
  • Vorbeitz
  • Eingeschlossene Klassen
  • Ausbildung
  • Prüfung
PKW-Klassen BF17, B, BE
B
  • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
    • Anhänger bis 750 kg zG1)
    • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 17 (18)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, AM,
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als 3,5 t.

Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 17 (18)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Motorradklassen A, A2, A1, AM, Mofa
Mofa
  • maximal 25 km/h bbH2),
  • einsitzig,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromoto
  • Lichtbild
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
AM

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

  • maximal 45 km/h bbH2),
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A1

LEICHTKRAFTRÄDER

  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2)gefahren werden.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A2

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

  • bis 35 kW Motorleistung und

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
unbeschränkt

SCHWERE KRAFTRÄDER

 

Motorrad

  • über 35 kW Motorleistung oder
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 24
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
ab Klasse AM) Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge / MICROCARS
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
  • mit Motoren-/Antriebsarten:
    • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)
      Hubraum max. 50 ccm
    • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel)
      max. 4 kW Nutzleistung
    • Elektromotormax. 4 kW Nenndauerleistung
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Lkw-Klassen C,C1, CE, C1E
C1

LEICHTERE LKW

Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG
1)

  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
C1E

LEICHTERE LASTZÜGE

Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
C

SCHWERERE LKW

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)

  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: C1
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
CE

SCHWERERE LASTZÜGE

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zG1)

  • Lichtbild
  • Augenärztliches Zeugnis
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18 (21)
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klassen L, T
L
  • Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
    (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinenbis 25 km/h bbH2)auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/hauch mit Anhänger
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
T
  • Traktor über 40 km/h bis 60 km/h bbH2)in der Land- oder Forstwirtschaft,
    auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH2)in der Land- oder Forstwirtschaft,auch mit Anhänger
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16 (18)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.