Führerscheinklasse - PKW

PKW-Klassen BF17, B, BE
B
  • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
    • Anhänger bis 750 kg zG1)
    • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 17 (18)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, AM,
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
B96
  • Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
  • Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
    • Anhänger über 750 kg zG1)
    • Anhänger über 3.500 kg zG1), wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 4,25 t
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 17 (18)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: L, AM,
Ausbildung: Theorie
Prüfung: -
BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als 3,5 t.
Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 17 (18)
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.