Fachschule für Berufskraftfahrer

Traumberuf Kraftfahrer – wir machen es möglich!

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist seit dem 01. Oktober 2006 in Kraft getreten und bedeutet für alle gewerbliche tätigen Berufskraftfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung.

Busfahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. D1, D1E, D, DE nach dem
09. September 2008

LKW-Fahrer:
Erteilung der Fahrerlaubnis
Kl. C1, C1E, C, CE nach dem
09. September 2009

Zusätzlich Grundqualifikation notwendig,
wenn der Führerschein gewerblich genutzt wird.

Erwerb der Grundqualifikation:

  • Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht (inkl. 10 praktische Stunden), anschließend 90-minütige Prüfung vor der IHK (=beschleunigte Grundqualifikation)
  • 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK ohne vorherigen Unterricht
  • Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb

Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem, 10. September 2008 (Busfahrer) bzw. 10. September 2009 (LKW-Fahrer) eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.

Die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind bei der Führerscheinstelle, zwecks Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95), einzureichen.


In der Fahrschule Schumaier können Sie sowohl als Neueinsteiger als auch mit oder ohne Grundqualifikation für den Fahrberuf im Güter- und Personenverkehr die Fahr- und Beförderungserlaubnis erlangen. Erreichen Sie die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation mit Abschlussprüfung vor der IHK. Für größere Gruppen und Firmen sind Kompaktkurse möglich.

Lassen Sie sich auch gerne von uns zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten beraten!