Führerscheinklasse - Motorrad
Motorradklassen A, A2, A1, AM, Mofa | |||
Mofa |
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Mindestalter: 15 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung |
AM |
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
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Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
A1 |
LEICHTKRAFTRÄDER
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2)gefahren werden. |
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Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klasse: AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
A2 |
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
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Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
A unbeschränkt |
SCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad
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Mindestalter: 24 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
Dreirädrige Kleinkrafträderundvierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
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Mindestalter: 16 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.