Führerscheinklasse - landwirtschaftliche Fahrzeuge

Klassen L, T
L
  • Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
    (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinenbis 25 km/h bbH2)auch mit Anhänger
  • Stapler bis 25 km/hauch mit Anhänger
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
T
  • Traktor über 40 km/h bis 60 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft,
    auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH2)in der Land- oder Forstwirtschaft,auch mit Anhänger
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16 (18)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.